Rechtliches

Elektroaltgeräte-Entsorgung

Hinweise zur Entsorgung von Elektroaltgeräten (ElektroG)

Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne bedeutet, dass Elektro- und Elektronikgeräte nicht über den Hausmüll entsorgt werden dürfen.

Als Verbraucher sind Sie gesetzlich verpflichtet, Altgeräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Sie können Altgeräte unentgeltlich bei den kommunalen Sammelstellen bzw. Wertstoffhöfen oder bei entsprechenden Rücknahmestellen abgeben.

Enthält das Gerät Batterien oder Akkus, die nicht fest verbaut sind, entnehmen Sie diese bitte vor der Entsorgung und führen Sie sie einer getrennten Entsorgung zu.

Bitte löschen Sie vor der Entsorgung eigenverantwortlich etwaige personenbezogene Daten auf den Altgeräten.